Helmut Kampmann GmbH

Photovoltaikanlagen

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass 20 Jahre lang jede ins öffentliche
Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde mit dem gleichen Satz vergütet wird.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet die Photovoltaikanlage an das Stromnetz
anzuschließen und muss diesen Strom vorrangig abnehmen.
Damit amortisiert sich das eigene Solarkraftwerk innerhalb seiner Lebensdauer
und bringt eine zusätzliche Rendite.

Seit dem 1. Januar 2019 wird die Vergütung monatlich abgesenkt.

Die Höhe der Vergütung hängt vom Fertigstellungsdatum Ihrer Photovoltaikanlage ab.
Wie stark und ob die Vergütung reduziert wird, ist abhängig vom deutschlandweiten Zubau.
Hierzu werden alle Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister erfasst.


Rufen Sie uns an, wir teilen Ihnen gerne die aktuellen Vergütungssätze mit.